Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen über Ihre Mitgliedschaft und unsere Satzung. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie persönlich in Bezug auf Ihre Lohnsteuerberechnung.
Über Änderungen wurden bzw. werden Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft rechtzeitig informiert.
BEITRAGSORDNUNG AB 2022
(Beschluss der Delegiertenversammlung vom 10.09.2020)
Bemessungsgrundlage
Für die Hilfe in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG gehören in der Beitragsordnung zu den Bruttoeinnahmen:
Werden bei Neumitgliedern zusätzliche Einkommensteuererklärungen für weiter zurückliegende Jahre bearbeitet, erhöht sich der Jahresbetrag jeweils für jede weitere zu bearbeitende Einkommensteuererklärung.
Hier gilt: Die Beitragsklasse wird je Kalenderjahr ermittelt und die Summe der Beitragsklassen als Gesamtbeitrag festgesetzt.
Die Delegiertenversammlung des ABC e.V. Lohnsteuerhilfeverein Potsdam beschloss am 10.09.2020 eine neue Beitragsordnung ab 2022.
Es handelt sich grundsätzlich um Jahresbeiträge.
Für den Beitrag des laufenden Jahres sind die Einnahmen des Vorjahres ausschlaggebend.
Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern werden die Einnahmen zusammengerechnet.
„Alt“-Mitglieder erhielten dazu alle Informationen bereits mit der Jahresrechnung über den Mitgliedsbeitrag Anfang Januar 2021,
„Neu“-Mitglieder bekamen beim Eintritt in den Verein die Beitragsordnung ausgehändigt.
Netto EUR | Brutto EUR | |
---|---|---|
Aufnahmegebühr (bei Eintritt) | 10,00 | 11,90 |
Jährlicher Beitrag | ||
bei Bruttoeinnahmen | ||
10.000 | 30,00 | 35,70 |
15.000 | 45,00 | 53,55 |
20.000 | 60,00 | 71,40 |
30.000 | 80,00 | 95,20 |
40.000 | 100,00 | 119,00 |
50.000 | 120,00 | 142,80 |
60.000 | 140,00 | 166,60 |
75.000 | 165,00 | 196,35 |
90.000 | 185,00 | 220,15 |
105.000 | 205,00 | 243,95 |
120.000 | 225,00 | 267,75 |
über 120.000 | 250,00 | 297,50 |
Einkünfte
Sonderausgaben
Werbungskosten
Immobilien
Kinder
Außergewöhnliche Belastungen
Sonstiges
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